Sakramente - Pfarre Neuhofen

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Sakramente

Sakrament der Taufe
Die heilige Taufe ist die Grundlage des ganzen christlichen Lebens und Voraussetzung für alle anderen Sakramente. Der Täufling wird von der Erbschuld befreit und als Kind Gottes wiedergeboren. Er gehört nun zur Gemeinschaft der Gläubigen, zur Kirche, und wird an ihrer Sendung beteiligt. Die Taufe wird im Allgemeinen in der Wohnpfarre gespendet. Der Taufpate/die Taufpatin ist mitverantwortlich für die christliche Erziehung des Täuflings und muss selbst getauft und gefirmt sein.

Allgemein bedarf es folgender Dokumente bei der Anmeldung zur Taufe:
Täufling
  • Geburtsurkunde
Eltern
Taufpatin/Taufpate
Der/die Taufpate/Taufpatin ist mitverantwortlich für die christliche Erziehung des Täuflings. Der Pate bzw. die Patin müssen getauft und gefirmt sein.
Erwachsenen-Taufe
Erwachsene, die Christen werden wollen, können nach individueller Vorbereitung in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen werden und dieTaufe erhalten. Eine Erwachsenen-Taufe schließt normalerweise auch die Sakramente der Eucharistie und der Firmung mit ein. Als Termin für eine solche Sakramenten-Spendung (durch den Bischof) ist die Osternacht vorgesehen.
Sakrament der Buße und Versöhnung
Die Vergebung der nach der Taufe begangenen Sünden wird in der Beichte durch das Sakrament der Umkehr (der Buße oder Versöhnung) gewährt. Die Wirkung der Buße besteht darin, dass sie uns Gottes Gnade wieder verleiht und uns mit ihm in Freundschaft vereint. Der Sinn des Sakramentes liegt in der Vergebung und Versöhnung mit Gott.
Beichtgelegenheiten vor Festtagen wie Allerheiligen, Weihnachten und Ostern (Fastenzeit), werden in der Gottesdienstordnung und auf der Startseite der Homepage bekannt gegeben. Es können aber auch individuelle Termine für Beichte oder Aussprache vereinbart werden.
Sakrament der Eucharistie – Erstkommunion
Die Eucharistie ist die Gedächtnisfeier des Heilswerkes Christi, das in der liturgischen Handlung vergegenwärtigt wird. Zur heiligen Messe gehören die Verkündigung des Wortes Gottes, die Danksagung an Gott, für alle seine Wohltaten, dass er uns seinen Sohn geschenkt hat, die Wandlung von Brot und Wein und die Teilnahme am liturgischen Mahl durch den Empfang des Leibes und Blutes Christi.
Der erstmalige Empfang der heiligen Kommunion wird allen getauften Kindern im zweiten Volksschuljahr ermöglicht. Anmeldung und Vorbereitung zur Erstkommunion erfolgen im Religionsunterricht durch die Religionslehrerin. Über Termin und Ablauf der Feier werden die Eltern entsprechend informiert.
Sakrament der Firmung
Die  Firmung vollendet die Taufgnade. Dieses Sakrament verleiht die Gabe des  Heiligen Geistes, um uns in der Gotteskindschaft tiefer zu verwurzeln,  uns fester in Christus einzugliedern, unsere Verbindung mit der Kirche  zu stärken, uns mehr an ihrer Sendung zu beteiligen und uns zu helfen,  in Wort und Tat für den christlichen Glauben Zeugnis zu geben.

Das  Sakrament der Firmung wird allen römisch-katholisch getauften Jugendlichen ab dem Alter von 12 Jahren im Rahmen des pfarrlichen Firmunterrichtes durch Firmbegleiter und des schulischen  Religionsunterrichtes angeboten.
Jeder Firmling sollte einen Paten oder eine Patin haben. Die Paten sind für die rechte Vorbereitung auf den Empfang des Sakramentes mitverantwortlich; bei der Firmfeier stellen sie den Firmling dem Firmspender vor und helfen ihm auch später, in der Kraft des Heiligen Geistes, den Glauben im Leben zu bezeugen.
Nach Möglichkeit soll der Taufpate auch das Amt des Firmpaten übernehmen, damit der innere Zusammenhang von Taufe und Firmung deutlich wird. Die Möglichkeit, neben dem Taufpaten einen eigenen Firmpaten zu wählen, ist aber nicht  ausgeschlossen. Die Eltern können nicht die Funktion eines Paten übernehmen, dürfen aber ihr Kind selbst dem Firmspender vorstellen. Ein Firmpate/eine Firmpatin muss selbst getauft und gefirmt sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Erwachsenen-Firmung
Erwachsene, die getauft, aber nicht gefirmt sind, können das Sakrament – nach  individueller Vorbereitung in der Wohnpfarre – bei einem beliebigen Firmungstermin empfangen. Aufgrund der Vorbereitungszeit ist eine rechtzeitige Anmeldung beim Wohnsitz-Pfarramt empfehlenswert.
Sakrament der Ehe
Mit der Eheschließung vor Gott gehen Mann und Frau einen unauflöslichen Bund ein und bilden eine innige Lebens- und Liebesgemeinschaft. Die Ehe gründet auf der Bereitschaft der Partner, sich endgültig und in Treue zu  binden. Sie schließt Offenheit und Bereitschaft für Nachkommen und deren Erziehung ein. Mit einer christlich gelebten Ehe legen die Eheleute ein besonderes Zeugnis ihres Glaubens ab.
Eheseminar
Eine vertiefte Vorbereitung auf das Sakrament der Ehe bietet die Möglichkeit, den Ehewilllen noch einmal tiefer zu verankern und die eigene Entscheidung auf ein gutes Fundament zu stellen. Ein umfassender Kurs bietet die Gelegenheit zu mehr Austausch miteinander und untereinander.

Bitte um Beachtung: Trauungstermine sollten möglichst frühzeitig (im Pfarramt) angemeldet werden.
Notwendige Dokumente für die Anmeldung
  • Taufschein der Brautleute
  • Geburtsurkunde der Brautleute
  • Meldezettel
  • Lichtbildausweis (oder Staatsbürgerschaftsnachweis) der Brautleute
Sakrament der Weihe
Die  Weihe ist das Sakrament, durch welches die Sendung, mit der Christus  seine Aposteln betraut hat, in der Kirche weiterhin ausgeübt wird.  Sie ist somit das Sakrament des apostolischen Dienstes und umfasst drei  Stufen: das Diakonat (der Diakone), das Presbyterat (der Priester) und  das Episkopat (der Bischöfe).
Die Aufgaben des Diakons beziehen  sich auf die Liturgie, die Verkündung des Wortes Gottes und soziale  Dienste der Nächstenliebe. Der Diakon assistiert dem Priester oder  Bischof bei der Eucharistiefeier oder leitet selbst Gebetsgottesdienste.  Er kann die Taufe spenden, Brautleute trauen und segnen, Sterbenden die  Wegzehrung bringen und Verstorbene beisetzen.
Priester  betreuen die Angehörigen einer Pfarrgemeinde in seelsorglicher  Hinsicht. Sie verkünden die Botschaft des christlichen Glaubens, feiern  Eucharistie mit den Gläubigen und halten Taufen, Trauungen, Beerdigungen  und sonstige Gottesdienste aufgrund ihrer priesterlichen Vollmacht.  Wichtige Seelsorgearbeit leisten die Priester in Form von persönlichen  Beratungen und Beichtgesprächen.
Bischöfe haben die Fülle  des einen Weihesakramentes und sind als oberste Hirten  letztverantwortlich für die Betreuung aller Katholiken ihrer Diözesen.  Als rechtmäßige Nachfolger der Apostel sind sie Lehrer ihrer Teilkirche  und kommen ihrer Aufgabe, zusammen mit den Priestern das Evangelium zu  verkünden, nach. Diözesanbischöfe sind als Hirten ihres Bistums mit  voller Leitungsgewalt ausgestattet.
Sakrament der Krankensalbung
Das  Sakrament der Krankensalbung verleiht dem Christen, der eine schwere  Krankheit oder die Gebrechen fortgeschrittenen Alters durchmacht, eine  besondere Gnade. Es wird auf Wunsch individuell (bei einem Hausbesuch)  gespendet.

Einmal  jährlich – üblicherweise an einem Sonntag im Mai oder Juni – werden  ältere oder kränkliche Pfarrangehörige zu einem nachmittägigen  Gottesdienst mit vorheriger Beichtgelegenheit und abschließender  Krankensalbung in die Pfarrkirche eingeladen.
Sakramentale: Kirchliches Begräbnis
Das  kirchliche Begräbnis zählt nicht zu den sieben Sakramenten, ist aber  eine wichtige Gottesdienstform in der katholischen Kirche. In der  Begräbnisfeier wird der Glaube an die Auferstehung der Toten und die  fortdauernde Gemeinschaft der lebenden und verstorbenen Christgläubigen  bekannt und gefeiert.
Kernelemente  der Feier sind die Verkündigung des Wortes Gottes, die Verabschiedung  des Verstorbenen mit Fürbitte für ihn bei Gott, die Feier der Heiligen  Messe (Requiem) und der letzte Gruß an den Verstorbenen.
Die Anmeldung zur kirchlichen Begräbnisfeier erfolgt grundsätzlich über das Bestattungsinstitut.
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